Beerdigungen

Beerdigung und Trauerzeit

von German Djanatliev

Bestätigt von Rabbiner Shimon Grossberg

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„Gerecht ist der Ratschluss des Herrn, der über den Wolken thront. Er hat über alle Menschen den Tod beschlossen, den Tod der Großen und Kleinen, der Weisen und Verständigen, der Reichen und Niedrigen, der Armen und Bedürftigen. Sie alle werden dereinst Rechenschaft geben vor ihm, dem Herrn aller Herren“.

„Er vernichtet den Tod in Ewigkeit, und der Ewige G“tt, wischt die Träne von jedem Angesicht, und die Schmach seines Volkes entfernt Er von der ganzen Erde, denn der Ewige hat gesprochen!“

„Aus der Tiefe rufen wir Dich an, Ewiger, lass Dein Ohr geneigt sein unserem Flehen, denn unsere Seele ist gebeugt. Zu Dir blicken wir auf in unserer Trübsal. Du bist es, der uns beugt, Du bist es aber auch, der uns erhebt aus allem Leid. Lass den Glauben in uns wachsen, dass die Liebe den Tod überwindet, dass die Guten über das Grab hinaus fortleben, nicht nur bei Dir, Ewiger, sondern auch im Herzen der Menschen, die sie kannten und lieb hatten.“

An dieser Stelle möchte ich zunächst dem Verfasser dieser kleinen Broschüre, unserem Lehrer German Djanatliev, und unserem Rabbiner Shimon Grossberg, der den Inhalt überprüfte, danken. Sie wird dazu dienen, unseren Mitgliedern ein Wegweiser in schweren Stunden zu sein.

Wenn man über den Friedhof geht, sieht man auch die Gräber unserer Heldinnen und Helden. Die, die für ihr Vaterland im Krieg gestorben sind und die, die von den Naziverbrechern ermordet wurden.

Im Kampf des Geistes entscheidet nicht die Überzahl, es entscheidet das Recht und das Recht ist auf der Seite der Juden. Was ist geworden aus den Vorurteilen, aus den Beschuldigungen, die man sich ausgedacht hat, um für die Verfolgungen und Morde wenigstens einen Schein des Rechts aufrecht zu erhalten? Wo sind sie denn alle, die uns nachgestellt haben und die auf Leichenbergen schon unseren Untergang gefeiert haben?

Noch beten wir zu demselben Allmächtigen, den unsere Urahnen schon den Menschen verkündet haben, noch verkünden wir die Wahrheiten, die wir einst am Berge Sinai empfangen haben. Noch lebt der jüdische Geist, der Geist der Menschenliebe, der Geist des Erbarmens, der Geist der Toleranz und der Gerechtigkeit gegen alle Menschen.

Rabbiner Leo Baeck nennt den Tod auch die Tschuwah, die Umkehr. Er ist die Befreiung vom Irdischen, das vergeht, und der Ewigkeit, die uns aufnimmt. In der Tora, unserer heiligen Schrift, ist von Weiterleben über den Tod hinaus wenig die Rede, aber dieses Weiterleben wird auch nicht abgeleugnet. Diese Zurückhaltung gegenüber dem Glauben an Unsterblichkeit hat einen besonderen Grund. Sie stellt eine Anfechtung gegen alle Phantasien der Naturreligionen um uns herum dar, Religionen, die das Jenseits ausgestalten und die wirren Gedanken, die daraus in notwendiger Weise hervorgehen.

Das Verbot „Lo taaseh lecha pesel wekol temunah ascher baschamajim mimaal weascher baaretz mitachat weascher bamajim mitachat laarez. Du sollst dir kein Bild machen und keinerlei Gestalt von dem, was im Himmel oben oder im Wasser unter der Erde ist (2. Buch Mose, Vers 20, 4,5)“. Dieses Verbot gilt auch als Verbot, dass Bilder vom Reich der Toten, Bilder von Verstorbenen auf unseren Friedhöfen nichts zu suchen haben. Die Ablehnung ist somit auch eine Abgrenzung zum Heidentum und seiner allgegenwärtigen Bilder.

Du sollst dir keine Vorstellung machen von alle dem. Das verlangt viel Vorstellungskraft, Fähigkeit zu abstrahieren. Ein wichtiger Teil dessen, was uns, das Volk des Buches, von anderen Völkern unterscheidet.

Jo-Achim Hamburger, 1. Vorsitzender

Die jüdische Religion ist auf das „Diesseits“ orientiert und geht davon aus, dass das Leben den höchsten Wert hat. Es ist die Aufgabe, die dem Menschen gestellt ist, zu leben, Kinder zu zeugen und für die Erhaltung der Menschheit zu sorgen. Der Mensch ist von G“tt zum Leben geschaffen, und darum muss alles getan werden, das Leben des Menschen zu erhalten. Wenn uns ein freudiges Ereignis geschieht, so freuen wir uns. Wenn uns die Sonne des Glücks scheint, dann sind wir mit dem Walten des Ewigen gerne zufrieden. Aber im Dunkel der Nacht, wenn uns ein Unglück befällt, wenn kein Stern uns leuchtet, dann stark zu bleiben – das ist etwas Großes, das ist der wahre Glaube. Dann gilt: Bleib Ihm, dem Ewigen, deinem G“tt, treu.

Wie kaum ein anderes Ereignis ist der Verlust eines Menschen aus dem Kreis der sieben engsten Familienmitglieder (Ehepartner, Eltern, Geschwister, Kinder) ein bedeutender Einschnitt im Leben eines jeden Menschen. Von den wichtigen Gebräuchen der Trauerzeit sollen hier einige erwähnt werden. Die eigentliche Trauer für den Leidtragenden beginnt nach dem Begräbnis.

Die Beerdigung ist ein wichtiges Gebot im Judentum. Gemäß Dewarim 21,23 und weiteren Schriften sollte man den Verstorbenen so bald wie möglich nach seinem Tod beerdigen, wenn keine zwingenden Gründe für die Verschiebung des Begräbnisses vorliegen. Tote müssen eine Erdbestattung erhalten, Autopsie und Kremierung sind verboten. Als Begründung für das Kremierungsverbot gilt Bereschit 3,19 „Aus der Erde kommst Du und zu Erde wirst Du werden“, wonach der Körper nach dem Tod in seinen ursprünglichen Zustand zurückkehrt. Jüdische Bestattungen erfolgen daher als Erdbestattung.

Das letzte Geleit des Toten zur Begräbnisstelle ist nach Ansicht der Weisen eine der anerkennungswürdigsten Taten des Menschen. Ein Kohen darf nur an Begräbnissen der Mitglieder der nächsten Familie teilnehmen. Will er an einer anderen Beerdigung teilnehmen, muss er sich in beträchtlicher Entfernung vom Beerdigungsort aufhalten. Nähe zu einem Verstorbenen gilt als unrein und ist einem Kohen verboten.

Selbstmörder müssen an gesonderter Stelle, am Rande des Friedhofs, begraben werden. Gleiches gilt für andere, besondere Fälle.

Man sollte bedenken, dass die Heiligkeit von Friedhöfen der Heiligkeit von Synagogen gleicht und daher entsprechendes Verhalten erfordert. Das Betreten des Friedhofs soll mit Kopfbedeckung und in bescheidener Bekleidung, die nicht schwarz sein muss, erfolgen. Zu den jüdischen Beerdigungen und Friedhöfen bringt man keine Blumen, denn sie verwelken nach kurzer Zeit. Stattdessen legt man einen Stein auf einen passenden Abschnitt des Grabes.

Bevor dem Verstorbenen die Totenkleidung angelegt wird – ein weißes Totenhemd aus Leinen und bei Männern zusätzlich der Gebetsmantel (Tallit) – erfolgt die rituelle Waschung. Diese Waschung, „Tahara“, ist ein ritueller Reinigungsprozess, bei dem der Körper gesäubert und gepflegt, sowie in einem Ritual Wasser über ihn gegossen wird. Die Waschung wird ebenso wie die Überführung in die Leichenhalle und die Niederlassung des Sarges in das Grab von der Chewra Kadischa durchgeführt. Beerdigt wird der Verstorbene in einem einfachen Holzsarg.

Die jüdische Bestattungszeremonie findet in der Aussegnungshalle des Friedhofs statt. Der Wagen mit dem Holzsarg steht bereits in der Halle, wenn die Trauergemeinde zur Beerdigung eintrifft. Die Leidtragenden und die Trauergemeinde versammeln sich dort. Die Angehörigen setzen sich in die erste Reihe. Die Zeremonie beginnt mit dem Trauergebet „ZIDUK HADIN“. Sein Kerngedanke besteht darin, dass Leben und Tod in der Hand G“ttes liegen, dessen Entscheidung immer richtig ist: „G”tt hat gegeben und G”tt hat genommen; gepriesen sei sein Name“ (Hiob, 1,21). Anschließend hält der Beerdigungsbeauftragte der Gemeinde eine Trauerrede und der Kantor oder Rabbiner sagt „El mole Rachamim“.

Danach beginnt der Trauerzug. Es ist eine Ehre für Verstorbene, begleitet zu werden, und so ist jeder, der einen Trauerzug sieht, verpflichtet, ihn wenigstens zwei Meter zu begleiten. Der Gang zum Grab wird dreimal unterbrochen, um die Schwere des Weges anzudeuten. Unterwegs rezitiert der Kantor oder der Rabbiner den Psalm 91 „Joschen be seter …“

Es gibt jedoch Tage im Jahr, an denen keine Psalmen und Trauergebete gesagt werden. Der Rabbiner der IKG Nürnberg wird Sie in diesem Fall darüber informieren.

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Beim Bedecken des Grabes mit Erde ist das Sprechen untersagt. Der Rabbiner mit dem Bedecken. Ihm folgen die Mitglieder der Trauerfamilie, danach die anderen. Dies gilt als große Wohltat, die wir dem Verstorbenen erweisen. Man reicht die Schaufel, mit der man die Erde geschüttet hat, nicht an den Nächsten weiter, sondern stößt sie in die Erde. Dies soll zeigen, dass jedes Anweisen oder Befehlen ein Ende hat angesichts des Verstorbenen, der selbst nicht mehr anweisen kann. Dieses Verhalten vermeidet die Aufforderung an den Nachbarn, eine so traurige Handlung zu vollziehen. Nach diesem symbolischen Schaufeln erfolgt das eigentliche Zuschaufeln des Grabes. Am Friedhof und vor dem Grab darf man einander nicht die Hand geben.

Während des Zuschaufelns sagt man dreimal: „WE HU RACHUM JECHAPER AWON WELO JASCHHIT WEHIRBA LEHASCHIW APO WELO JAIR KOL CHAMATO“.

Wenn das Begräbnis zu Ende ist, legt man, ehe man sich vom Grab trennt, einen kleinen Stein oder etwas Erde auf das Grab und sagt: „LECH BESCHALOM WETANUACH BESCHALOM, WETA’AMOD LE GORALCHA LE KEZ HA‘JAMIN“ – Gehe in Frieden und ruhe in Frieden und stehe zu deinem Schicksal bis zum allerletzten Tag“.

Nachdem das Grab zugeschaufelt worden ist, spricht der nächste männliche Angehörige das traditionelle Kaddisch-Gebet der Waisen, in dem nicht vom Tod die Rede ist; es geht darin um die G“ttesliebe. Er soll es von nun an das ganze Trauerjahr hindurch bei jedem G‘‘ttesdienst und Gebet wiederholen.

Nach dem Kaddischgebet trösten die Anwesenden die Leidtragenden mit dem Spruch: „Hamakom jenachem etchem betoch schear awele Zion wije-ruschalaim – Der Ewige möge euch trösten im Kreise aller Trauernden Zions und Jerusalems“. Die Weisen machen darauf aufmerksam, dass erst nach dem Begräbnis das Trösten des Trauernden zu erfolgen hat.

Beim Verlassen der Grabstelle pflegt man einen anderen Weg zu nehmen, als den, den man vorher gegangen ist. Wenn man den Friedhof verlässt, wäscht man sich dreimal die Hände; auch ist es üblich, sie nicht abzutrocknen, um das Andenken an den Verstorbenen zu verlängern. Das Waschen der Hände soll verhindern, dass „sich böse Geister an den Heimkehrenden heften“.

Vor dem Verlassen des Friedhofs sollte man – „le iluj neschama“ – zur Erhebung der Seele des Verstorbenen – für wohltätige Zwecke spenden. Die Zedaka-Büchse hängt am Ausgang.

Während der Zeremonie erfolgt die „Krija“ – das Einreißen von Kleidern von Hinterbliebenen –, wenn sie nicht bereits direkt nach dem Eintritt des Todes vorgenommen wurde. Die Krija, als Zeichen der Trauer, soll den Schmerz und das Zerbrochensein symbolisieren. Während der ganzen Woche sollen diese Kleider getragen werden. Das Zerreißen der Bekleidung wird während der Beerdigung im Stehen vorgenommen. Der Riss hat vorne in der Hals- bzw. Herzgegend, der Länge nach, zu erfolgen. Man pflegt den Riss für die Eltern auf der linken Seite vorzunehmen, in der Nähe zum Herzen, während für alle anderen Fälle die rechte Seite vorgesehen ist. Es ist üblich, dass ein Mitglied der Chewra Kadischa die Stelle mit Hilfe eines Messers aufreißt und der Trauernde den Riss der Länge nach fortsetzt.

Dabei sagt man die Bracha: „BARUCH ATA A-DONAJ ELOHEJNU MELECH HA-OLAM, BARUCH DAJAN HAEMET“.

 

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Nach dem Begräbnis wird Zuhause eine Seelengedächtniskerze angezündet. Bilder und Spiegel pflegt man abzudecken, um nicht von Belanglosigkeiten abgelenkt zu werden und sich auf die Trauer zu konzentrieren. Kosmetik und Baden sind in dieser Zeit nur im begrenzten Maß akzeptiert. Rasieren und Frisieren ist in den 30 Trauertagen verboten.

Von großer Bedeutung ist die Aussprache des Kaddischgebets, das in Anwesenheit von zehn Betenden (Minjan) gesagt wird. Daher versammelt sich der Minjan im Hause des Trauernden zur Verrichtung des Gebets. Ist der Minjan in der Wohnung des Trauernden nicht zustande gekommen, begibt sich der Trauernde zur Synagoge, um dort Kaddisch zu sagen.

In der ersten Mahlzeit nach dem Begräbnis, die traditionsgemäß von Freunden zubereitet und gereicht wird, werden den Trauernden Nahrungsmittel, die eine runde Form haben, (z.B. hartgekochte Eier) gegeben, ein Hinweis darauf, dass der Mensch aus Staub geschaffen und wieder zu Staub wird — ähnlich dem Schicksalsrad des Lebens, das sich ständig dreht.

Die religiösen Vorschriften für die Trauer während der ersten sieben Tage sehen folgendes vor:

  • Die Trauerpflicht besteht für die siebem engsten Verwandten: Vater, Mutter, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester und Ehegatte.
  • Kinder unter 13 Jahren sind von der Trauerpflicht befreit.
  • Die Trauerzeit beginnt nach der Beerdigung.

• In den sieben Trauertagen darf der Trauernde den Friedhof nicht besuchen. Er soll möglichst zu Hause bleiben. Er vermeidet ausführliche Gespräche sowie Lebenshandlungen, die gewöhnlich mit Freude und Behaglichkeit verbunden sind.

• Am Schabbat geht die leidtragende Familie in die Synagoge, wartet jedoch außerhalb des Betsaals bis nach dem Kabbalat-Schabbat-Gebet. Etwa zehn Minuten später, nach dem letzten Vers des „Lecha Dodi“- Liedes, wird die Trauerfamilie von einem Gemeindemitglied in die Synagoge hineinbegleitet.

• Es besteht der Brauch, dass die Trauernden während der Trauerzeit keine Feste, Brit Milot, Hochzeiten und freudige Versammlungen besuchen sowie ihren Platz in der Synagoge wechseln.

Schiwa – Die Trauerwoche

Für die nächsten Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister und Ehegatten des Verstorbenen).

Die Trauerwoche beginnt unmittelbar nach der Beerdigung. „Schiwa“ (sieben) ist der erste und traurigste Phase der ersten Woche, in der die Leidtragenden auf niedrigen Schemeln „Schiwa sitzen“. Der Ausdruck „Schiwa sitzen“ kommt daher, dass man während dieser sieben Tage zu Hause trauert. Von den Vorschriften während der Schiwa gibt es nur wenige Ausnahmen: Fällt der Sabbat oder eines der drei Wallfahrtsfeste Pessach, Schawuot oder Sukkot in die Zeit der Schiwa, wird die Trauerwoche unterbrochen, der Besuch der Synagoge ist erlaubt. Während der gesamten sieben Trauertage pflegt man eine „Ner Neschama“ – eine Gedächtniskerze – für den Verstorbenen brennen zu lassen.

Die Hinterbliebenen, die Schiwa zu sitzen haben, sind:

  • die Eltern nach dem Tode eines Kindes
  • die Kinder nach dem Tode der Eltern
  • Ehegatten nach dem Tode des anderen Ehegattens

Schloschim – Der Trauermonat

Für die nächsten Verwanden (Kinder, Eltern, Geschwister und Ehegatten des Verstorbenen)

Auf die Schiwa folgen die Schloschim, die dreißig Tage, die zweite Phase der Trauer. Auch in dieser Zeit schert man sich nicht Haupt- und Barthaar, macht und besucht keine Feste, Hochzeiten und vermeidet es, Musik zu hören. Diese Trauer um alle Verwandten, außer Mutter und Vater, endet hier. Nach Ablauf von dieser Zeit ist es wieder gestattet, sich zu frisieren und zu rasieren.

Awelut – Das Trauerjahr

Für Söhne und Töchter verstorbener Eltern

Die dritte Trauerperiode, Awelut, wird nur für die Eltern gehalten. Awelut endet nach dem Ablauf von zwölf jüdischen Kalendermonaten vom Todestag an gerechnet. Während dieser Zeit sollte man an keinen Festlichkeiten (Konzerten, Theateraufführungen, Festmählern mit Musik usw.) teilnehmen. Söhne sagen die ersten elf Monate dieses Jahres Kaddisch. Nach Ablauf von Awelut darf man öffentlich keine Trauer mehr zur Schau stellen. Nach dem Todestag wird jährlich die so genannte Jahrzeit abgehalten. An diesem Tag wird dem Verstorbenen gedacht, das Kaddisch gesprochen und zu seinen Ehren für 24 Stunden eine „Ner Neschama“ – eine Gedächtniskerze – entzündet.

Am letzten Tag Pessach, am zweiten Tag Schawuot, an Schemini Azeret und Jom Kippur wird ein besonders Gebet für die Verstorbenen, Iskor, in der Synagoge gebetet.

Grabsteinsetzung

Wenden Sie sich bitte ans Sekretariat der Gemeinde (0911 5625189). Friedhofsordnung

Die Friedhofsordnung liegt im Sekretariat aus.

Kosten

Die Kosten einer Beerdigung sind im Sekretariat zu erfragen.

Kontakte

Juri Kopf, Leiter der Chewra Kadischa, zu erreichen über das Sekretariat Sekretariat (Evgenia Kreiner / Inna Gorelik) – 0911/5625189
Rabbiner Schimon Grossberg – zu erreichen über das Sekretariat

Adresse des Friedhofs

Schnieglinger Straße 155, 90425 Nürnberg
ÖPNV: Straßenbahn Linie 6, Haltestelle Westfriedhof; weiter mit Bus 38 Haltestelle Krematorium Öffnungszeiten: 9 Uhr bis 16 Uhr im Winter, 9 Uhr bis 17 Uhr im Sommer
An Schabbat geschlossen.

Zeiten der G“ttesdienste

Erev Schabbat: Freitag um 18 Uhr (Winter) bzw. um 18 Uhr 30 (Sommer) Schabbat: Samstag um 9 Uhr mit anschließendem Kiddusch

U.a. verwendete Quellen:
1. Rabbiner Menachem Halevi Klein: Vom Abschiednehmen, Basel 2006 2. M. J. Beihoff: Kadisch, Düsseldorf 1990
3. Leo Hirsch: Jüdische Glaubenswelt, 1903 / Gütersloh 1966